

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Viele Käufer achten bei der Besichtigung verständlicherweise auf den Zustand der Wohnung selbst – ob alles modern aussieht, ob der Balkon schön ist oder ob der Grundriss passt. Doch der wahre Zustand, die rechliche und gemeinschaftliche Situation und die späteren Kosten einer Wohnung und der Wohnanlage zeigen sich fast nie auf den ersten Blick - hier ist fachlicher Rat entscheidend.
Ich berate seit über 36 Jahren u.a. Kaufinteressenten, die eine Wohnung kaufen möchten. In dieser Zeit habe ich hunderte Objekte gesehen, unzählige Unterlagen geprüft und viele Entwicklungen rund um Instandhaltung, Haustechnik, WEG-Recht und energetische Pflichten miterlebt. Mein Anspruch ist dabei immer derselbe:
Ich prüfe Eigentuswohnungen so, wie wenn ich sie mit meinem Fachwissen selbst kaufen würde.
Dazu gehören:
– der Nutzwert der Wohnung, allgemein und im Sinne Ihrer Wünsche
– die bautechnischen Zustände und Risiken,
– der Zustand der gesamten Wohnanlage soweit eine Besichtigung möglich
– mögliche zukünftige Kosten in der Wohnung und gemeinschaftlich
– rechtliche Besonderheiten,
– die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Eigentümergemeinschaft
und am Ende ein klarer Rat, ob sich der Kauf lohnt – und welcher Wert realistisch ist und wieviel Sie vielleicht als Sicherheitsrücklage für zukünftige Kosten einplanen sollten.
Gerade in Zeiten hoher Kaufpreise, steigender Modernisierungspflichten und älterer Bestandsgebäude ist eine seriöse Einschätzung wichtiger denn je. Die folgenden Abschnitte sollen Ihnen helfen, typische Fehler zu vermeiden und Risiken früh zu erkennen.
1. Die größten Risiken beim Wohnungskauf
2. Welche Unterlagen Sie unbedingt prüfen müssen
3. Bautechnik & Haustechnik – die teuersten Kostenfallen
4. Energieeffizienz, GEG und zukünftige Modernisierungen
5. Kostenfallen & Sonderumlagen richtig einschätzen
6. Der Ablauf einer sachverständigen Wohnungskaufberatung
7. Beispiele aus der Praxis – reale Fälle, die Käufer geschützt haben
8. Warum meine Beratung für Wohnungskäufer sinnvoll ist
9. Kontaktmöglichkeit & kostenloser Ratgeber
Viele Probleme erkennt man nicht beim ersten Rundgang mit Makler oder Verkäufer. Typische Risiken liegen oft im Zustand des Gemeinschaftseigentum, und genau dort entstehen später die teuersten Reparaturen:
- alte Steigleitungen und Abflussrohre
- ungedämmte Leitungsstränge
- veraltete Elektrik und Stromkreise ohne FI-Schalter oder auch veraltete einphasige Systeme
- Feuchtigkeit im Keller oder in Eckbereichen der Wohnung - eventuell auch mit Schimmelgefahr
- Balkonabdichtungen und eventuell beginnende Betonschäden
- undichte Dächer oder wahrscheinlich bald erneuerbare Dächer mit Isolierungen etc.
- Fassadenrisse und Wärmedämmprobleme
- zu wenig Rücklagen der Eigentümergemeinschaft
Je älter die Wohnanlage, desto wichtiger ist es, technische und rechtliche Risiken einzuschätzen. Eine hübsch renovierte Wohnung täuscht oft über große Modernisierungsbedarfe hinweg.
Mehr Details finden Sie auf meinen Unterseiten
Technische Mängel am Gemeinschaftseigentum prüfen
Mängel Infos in Wohnanlagen und Wohnungen
Baulicher Zustand und versteckte Mängel
Haustechnik im Gemeinschaftseigentum prüfen
Veraltete Elektroinstallationen in der Eigentumswohnung prüfen
Sonstige Mängel in der Wohnung prüfen
Gefahrstoffe und Altlasten beim Wohnungskauf
Bei einer Wohnung ist die Prüfung der Unterlagen ebenso wichtig wie die Besichtigung.
Besonders wichtig sind:
- Teilungserklärung + Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der letzten 2–3 Eigentümerversammlungen
- Betriebskostenabrechnung mit Rücklagenstand
- Wirtschaftsplan und Beschlussliste
- ggf. technische Prüfberichte
Diese Unterlagen zeigen:
- welche Sanierungen geplant sind oder auch über welche Probleme diskutiert wird aber es noch keinen Beschluss gab.
- ob Streitigkeiten bestehen und wie die Gemeinschaft untereinander diskutiert
- ob Sonderumlagen beschlossen wurden oder eben noch nicht (dann vielleicht erst nach Ihrem Kauf)
- ob Rücklagen für zukünftige Maßnahmen fehlen bzw. zuwenig sind
- ob Modernisierungspflichten auf Sie zukommen - Dies aufgrund gesetzlicher Regelungen oder
- wie solide die Verwaltung arbeitet
Mehr zu diesem Thema:
Rechtliche Infos - Wohnanlagen & Wohnungen
Wohnungskauf: Gemeinschaftregelungen richtig prüfen
Grundrisse und Aufteilungspläne prüfen
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung prüfen
Grundbuchauszug Wohnung und Teileigentum - Rechte und Pflichten
Hier einmal die Übersicht der rechlichen Gegebenheiten. In den Unterseiten sind die Themen noch detailierter dargestellt.
Bei Eigentumswohnungen liegen die Probleme, neben den baujahrtypischen Problemzonen, oft in der gemeinschaftlichen Substanz, sowie in der rechtlichen Regelung der Gemeinschaft. Die Teilungserklärung wurde oft nur sehr einfach und manchmal auch sehr unvorteilhaft formuliert. Es muss dringend geprüft werden, ob darin Regelungen gelten, die für Ihre gewünschte Wohnung unvorteilhaft sind. Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der Wohnanlage. Sie kann nur mit einstimmigem Beschluss aller Miteigentümer geändert werden.
Ich bin immer wieder erstaunt darüber, dass Käufer Wohnungen kaufen und dieser wichtige Vertrag erst bei der notariellen Protokollierung übergeben wird. In der Regel wurde dieses „Grundgesetz“ nicht einmal gelesen, geschweige denn verstanden. Der Notar verweist nur auf diese Urkunde. Vorgelesen und erklärt wird sie von ihm i.d.R. nicht. Was für ein Leichtsinn.
Genauso ist es mit dem Protokollen und Beschlussfassungen aus den Eigentümerversammlungen. Wussten Sie, dass auch Jahre zurückliegende Beschlüsse für Sie bindend sind, auch wenn Sie davon nichts wussten?
Es werden jedes Jahr unzählige Gerichtstermine abgehalten, weil Käufer sich in der Eigentümergemeinschaft benachteiligt und vom Verkäufer betrogen fühlen. Wenn man sich die Urteile ansieht, dann geht dabei eines klar hervor: „Der Käufer hätte sich vor Kauf informieren und beraten lassen können". Auch der Verkäufer muss nicht explizit auf zurückliegende Beschlüsse oder Regelungen in der Teilungserklärung hinweisen.“ brillenput
Viele Käufer achten kaum auf die Energieeffizienzklasse – dabei beeinflusst sie:
- laufende Kosten
- Sanierungspflichten
- den späteren Wert
- CO₂-Abgaben
- mögliche Modernisierungen durch die WEG
Besonders wichtig sind:
- Heizungsbaujahr und Energieart
- Dämmstandard am Gebäude
- Fensterqualität
- Warmwasser-Leitungsführung
- GEG-Nachrüstpflichten
- neue EU-Richtlinien (EPBD) die wahrscheinlich noch kommen
Mehr Infos finden Sie auf der Unterseite:
Energetischer Zustand – Sanierungsbedarf
Eine Wohnung wirkt oft bezahlbar, solange man nur den Kaufpreis betrachtet. Die tatsächlichen Kosten entstehen jedoch durch:
- Sanierungsstaus im Gemeinschaftseigentum
- fehlende Rücklagen
- energetische Sanierungspflichten
- kaputte Dächer / Rohrleitungen / Fassaden
- Modernisierung der Haustechnik
- neue Heizungsanlagen
-Fenster, die der WEG gehören
- rechtliche Konflikte in der Gemeinschaft
Viele Käufer unterschätzen diese Risiken, was später zu erweiterten Kosten führt.
Das lässt sich zwar nicht vollkommen prüfen aber aus der Erfahrung kann ein Sachverständiger schon einige mögliche Zukunftsmaßnahmen nennen.
Mehr erfahren:
Hausgeld & Sonderumlagen – was kommt auf mich zu?
Protokolle und Rücklagen vor Kauf prüfen
Beispiel 1: „Schöner Garten – aber kein Sondernutzungsrecht“
Ein Käufer wollte eine angebotene Wohnung mit Terrasse und Garten kaufen, Notartermin war bereits angesetzt.
Bei meiner Prüfung fiel sofort auf: Der Garten war nicht rechtlich als Sondernutzungsrecht eingetragen.
Es handelte sich nur um eine interne Vereinbarung der Eigentümer – nur Erlaubnis = jederzeit widerrufbar.
Damit wäre ein erheblicher Teil des Kaufpreises nicht abgesichert gewesen.
→ Der Käufer stieg aus, der Makler hatte dies nicht korrekt erklärt.
Beispiel 2: Fassadenrisse – gefährliche Gebäudebewegung
Eine modernisierte Wohnung wirkte optisch perfekt.
Doch überarbeite Risse an der Fassade zeigten aufgrund der Struktur und offenbar eine noch bestehende Bewegung, eine mögliche Absenkung der tragenden Wände. Im Technikraum und im Keller bestätigte sich der Verdacht:
Die Absenkung war aktiv und betraf das ganze Gebäude.
Aufgrund meines Tipps an die Verwaltung stellte ein Spezialgutachter später Sanierungskosten von ca. 400.000 € fest –
für den Käufer wären dann etwa 50.000 € angefallen.
→ Empfehlung: Nicht kaufen – die Entscheidung hat ihn vor großen finanziellen Schäden bewahrt.
Beispiel 3: „Modernisierte Wohnung“ – aber Haustechnik aus 1964
Auf den ersten Blick renoviert – aber im Sicherungskasten fehlten FI-Schalter,
nur ein Wechselstromzähler, alte Wasserleitungen aus 1964.
Das hätte bedeutet: komplette Kernsanierung der Technik in einigen Jahren.
→ Preis war viel zu hoch, ein anderer Käufer kaufte die Wohnung unwissend.
Es gibt natürlich auch viele Wohnungs Angebote, die nur kleine oder auch gar keine Probleme aufweisen. Da kann dann natürlich eine klare Kaufempfehlung gemacht werden. Ich hatte auch schon Fälle, wo ich vom Kaufpreis und Zustand so positiv überrascht war, dass ich eine schnelle Gebotsabgabe empfahl, teils auch mit Empfehlung eines höheren Gebots.
Ich bin seit ca. 36 Jahren im Immobilienbereich tätig und mache seit über 16 Jahren ausschließlich Kaufberatungen und Werteinschätzungen.
Ich verkaufe keine Immobilien, vermittle nichts und habe keine Vorteile vom Kauf oder Nicht-Kauf. Ich kann als Sachverständiger einfach meine Meinung zum Objekt nennen.
Für meine Kunden bedeutet das:
- ehrliche, unabhängige Meinung
- klare Empfehlung, ob sich der Kauf lohnt
- realistische Einschätzung der Risiken
- praxisnahe Kostenschätzung
- Erfahrung aus 36 Jahren Sanierung, Neubau und eigener Immobilienanlagen
- verständliche Erklärungen ohne Fachchinesisch
- Beratung wie für die eigene Immobilie
Ich sehe meine Aufgabe darin, Sie vor Fehlentscheidungen zu schützen und Ihnen eine sichere Grundlage zu geben, auf der Sie ruhigen Gewissens kaufen können.
Wenn Sie eine Wohnung ins Auge gefasst haben oder Unterlagen prüfen möchten:
Tel. 0151-10088275
E-Mail: schroeck@immobiliencheck-kaufberatung.de
Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.
Zusätzlich erhalten Sie meinen kostenlosen Ratgeber mit den wichtigsten Checklisten für Ihren Wohnungskauf.
Der Wert einer Wohnung hängt von vielen Faktoren ab. Der sachliche Bauwert, der wirtschaftliche Wert, der Nutzwert und der Wert aufgrund Angebot und Nachfrage. Meist wird vom Verkäufer der Kaufpreis aus dem "Bauch" heraus oder vergleichend mit anderen überhöhten Wohnungsangeboten festgelegt. Makler übernehmen oft diese Forderung einfach. Um zu wissen, ob der angegebene Kaufpreis unter den sachlichen, wirtschaftlichen und markttechnischen Bedingungen angemessen ist, kann ein Wertgutachten klären. In den meisten Fällen reicht aber eine Werteinschätzung aus. Beides kann ich für Sie erstellen. Beachtet werden muss dabei aber auch der Wohnungszustand, die notwendigen Instandhaltungen und der Nutzwert. Bei Eigentumswohnung sollte auch die gesamte Anlage, hinsichtlich Baumängel und zukünftiger Instandhaltungskosten Beachtung finden. Wie hoch sind die Rücklagen und reichen diese mit den Sparraten aus, um die Zukunft zu sichern. Auch so etwas gehört mit in die Bewertung, ob ein Kaufpreis angemessen ist oder nicht. Sollte aufgrund einer hohen Nachfrage der Preis schon nicht reduzierbar und überteuert sein, dann sollten wenigstens keine hohen Sonderkosten in nacher Zukunft auftreten. Über die Spanne des noch "erträglichen" berate ich Sie auch.
Wenn der geforderte Kaufpreis schon kein Schnäppchen mehr ist, dann sollten zumindest die Risiken von unerkannten oder falsch eingeschätzten Baumängeln minimiert werden. Die Finanzierung und damit Ihre laufenden Kosten könnten aus dem Ruder laufen. Mit einem sachverständigen Blick können diese Kostenrisiken werden. Für Baumängel oder Renovierungen in der Wohnung werden die Behebungskosten geschätzt und in noch ungeklärten Fällen wird eine Risikoposition ermittelt. Damit kann dann eine fundierte Finanzplanung erstellt werden. Zu den wohnungsspezifischen Kosten kommen noch die gemeinschaftlichen Kostenrisiken, wie im nächsten Absatz erklärt. Wenn Sie meine kostenlosen Checklisten anfordern, dann sind darin schon einige Bemerkungen für einen Vorcheck Ihres gewünschter Wohnung enthalten. Wenn Sie lieber auf Nummer sicher gehen wollen, dann kann ich Ihnen helfen.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind eventuelle Renovierungen in der Wohnung, wie oben erwähnt, i.d.R. leichter zu erfassen. Sie sind dann aber auch Miteigentümer der gesamten Wohnanlage und auch beteiligt an der Behebung von Baumängel und den laufenden Instandhaltungen. Wieviel Rücklage ist vorhanden? Reicht diese für die schon vorhanden Mängel und die zukünftig zu erwarten Instandhaltung aus? Wenn nicht dann sind Sonderumlagen fällig, die Ihre finanzielle Planung durcheinander bringen können. Ich besichtige, soweit möglich, die gesamte Wohnanlage, um den Zustand, Instandhaltungsstau und zukünftig zu erwartende Kosten zu erfassen. Im Ergebnis empfehle ich Ihnen dann die Summe, welche Sie finanziell einplanen sollten.
Käufer einer Eigentumswohnung treten in die Eigentümergemeinschaft ein. Die Rechte und Pflichten sind in der Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung geregelt. Dieses "Grundgesetz" der Gemeinschaft müssen Sie kennen, gelesen und verstanden haben. Oft gibt es entscheidende Nachträge zu diesen Regelungen, die aber nicht vorliegen. Ich achte hierbei akribisch darauf. Der Notar verweist im Kaufvertrag nur auf diese Urkunden. Vorgelesen werden sie nicht. In vielen Kaufberatungen erlebe ich es, dass diese Urkunden nicht einmal der Verkäufer hat. Viele Käufer kaufen und kennen diese Regelungen nicht weil gesagt wurde: "man kan daran sowieso nicht ändern, daher ist die Teilungserklärung nicht so wichtig" - oder Ähnliches. SIE IST WICHTIG! 90% aller Teilungen und Gemeinschaftordnungen sind zwar auch in Ordnung. Solange Sie nicht zufällig einer der 10% kaufen. Zudem sind auch die Protokolle der Eigentümerversammlungen wichtig. Zurückliegende Beschlüsse gelten auch für Sie! Im Rahmen meiner Kaufberatung achte ich auf diese Dinge und erläutere Sie auch mit Ihnen.
Dieses rechtliche Thema ist wichtiger als dies von meinen Kunden meist empfunden wird. Nicht wenige Beratungen führen zu Kaufabsagen, weil im Vorfeld von Makler oder Eigentümer nicht richtig aufgeklärt, oder diese nicht rictig recherchiert haben. Wenn sich dann herausstellt, dass wichtige Nutzungen so nict möglich sind oder ansdere Dinge, dann ist es gut dieses noch VOR DEM KAUF ZU WISSEN.
Die energetischen Vorschriften werden immer umfangreicher. Was früher noch einfach renoviert werden konnte, muss heute unter Umstanden den neuen Wärmeschutzbestimmungen entsprechen. Dies mit entsprechenden Kostenerhöhungen. Auch sind Sie als Käufer verpflichtet bestimmte energetische Maßnahmen nachzurüsten. Bei Eigentumswohnungen haben Sie nur eine begrenzte Möglichkeit energetische Verbesserungen vorzunehnehmen. Auch hierfür lohnt ein Blick in die Teilung und Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen der Gemeinschaft. Manchmal stellen sich Käufer bestimmte Maßnahmen vor und scheitern dann später in der Umsetztung, da vorher nicht richtig recherchiert wurde. Soweit möglich informiere ich Sie über Ihre Möglichkeiten. Manche Maßnahmen machen durchaus Sinn, andere wiederum sind unter Umständen nicht wirtschaftlich. Im Winter kann ich mit einer Wärmebildkammera thermische Schwachstellen messen. Im Sommer hilft meine Erfahrung für die jeweiligen Bautypen und Baujahre. Empfehlungen und die geschätzten Kosten für energetische Maßnahmen kann ich mit Ihnen besprechen. Fordern Sie meinen kostenlosen Ratgeber mit Checklisten für den Haus- und Wohnungskauf einfach an. Darin habe ich auch ein Kapitel über die energetischen Situationen geschrieben.
Manche Umbau- Anbau- oder Änderungswünsche sind so nicht sinnvoll, nicht machbar oder rechtlich problematisch. Insbesondere bei Eigentumswohnungen ergeben sich Einschränkungen aus der Gemeinschaftsordnung, Beschlüssen, dem Wohnungseigentumsgesetz oder öffentlicher Regeln. Besprechen Sie mit mir Ihre Wünsche bei der Besichtigung. Je nach Umfang der Arbeiten kann ich Ihnen sicherlich Empfehlungen geben. Manchmal ergibt sich daraus sogar noch eine bessere Lösung Ihres Problems.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit noch 3,5% vom Kaufpreis. In Baden Württemberg schon 5%. Die Notar- und Gerichtskosten liegen zwischen 1,2% und 1,5% vom Kaufpreis. Weitere Kosten sind z.B. Maklergebühren und einige mehr. Unter dem link Kaufnebenkosten beim Haus- oder Wohnungskauf sind die Gebühren genauer aufgelistet.
Wenn Sie bisher noch nie eine Immobilie erworben haben (Standard), dann ist die Kaufabwicklung ein unbekannter Bereich. Nachdem Sie sich mit dem Verkäufer der Immobilie, bezüglich des Kaufpreises und den Bedingungen einig sind, wird ein Kaufvertragsentwurf vom Notar (nach Ihren Vorgaben) gefertigt. Nach Prüfung des Entwurfs kann dann der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Die Kaufpreisfälligkeit kann individuell geregelt werden. Dies sollte aber auch unter Ihren Sicherheitsaspekten erfolgen. i.d.R. ist dann der Kaufpreis nach ca.3 Wochen fällig. Danach, wenn nichts anders geregelt wurde, erfolgt der Besitzübergang. Eigentümer werden Sie erst nach der Auflassung im Grundbuch. Als Immobilienfachmann unterstütze ich Sie, bin für Ihre Fragen offen und empfehle und erkläre Ihnen den weiteren Vorgang. Auf Wunsch kann ich Ihnen auch bei der Kaufpreisverhandlung bis hin zum Notartermin helfen. Eine Provisionsbeteiligung gibt es bei mir nicht. Auch eine automatische Verknüfung zwischen Begutachtung und Kaufpreisverhandlung gibt es bei mir nicht, da ich unabhängig von sonstigen Verdienstmöglichkeiten beraten möchte.
Falls vorhanden, sollte die Aufteilungspläne vorliegen, um zu sehen, was alles der Wohnung zugeordnet wurde und was nicht. Die Aufteilungpläne waren Grundlage für die Teilung des Grundstücks. Meistens erhalten Sie nur einen Ausschnitt aus diesen Plänen, welche i.d.R. bei dem damaligen Notar, welcher die Aufteilung vorgenommen hat, vorliegen. Auch die Hausverwaltung müsste die Pläne haben. Zumindest einen Grundriss, besser ein Ausschnitt aus den Aufteilungsplänen benötigen Sie auch für Ihre Finanzierung.
Die Teilungserklärung war Grundlage für die Aufteilung des Grundstücks in z.B. Eigentumswohnungen, Teileigentum etc. Damit wurde die Grundlage zum Einzelerwerb solcher Einheiten geschaffen (einfach ausgedrückt).
Die Gemeinschaftsordnung (nicht zu verwechseln mit der Hausordnung) ist das "Grundgesetz" der Gemeinschaft in die Sie sich einkaufen werden. Diese Urkunde hängt meistens der Teilungserklärung an. Mit dem Kauf verpflichten und erklären Sie sich, alle darin enthaltenen Regelungen zu akzeptieren. Der Notar liest Ihnen diese Urkunde und falls es noch unzählige Nachträge gibt, nicht vor. Sie sollten diese Regelungen also gelesen und auch verstanden haben. Die meisten Gemeinschaftsordnungen sind zwar in Ordnung und sind für Sie nicht besonders nachteilig. Es gibt jedoch auch Regelungen die für Sie durchaus nachteilig sein können. Meine Aufgabe in den Kaufberatungen ist es, diese eventuell vorhandenen nachteiligen Regelungen zu finden und Sie zu warnen.
Besorgen Sie sich die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, samt eventuellen Nachträgen. In einer Beratung kann ich Ihnen dieses meist umfangreiche Wert auch erklären.
Der Grundbuchauszug beschreibt u. a. die Flurnummer, die Grundstücksgröße, die Eigentumsverhältnisse, die Sondereigentums Nr. (Wohnungsnummer), sowie Lasten und Beschränkungen, was alles dem Sondereigentum oder Teileigentum (z.B. Tiefgarage) zugeordnet ist und viele Angaben mehr. Bei Eigentumswohnungen gibt es ein Wohnungsgrundbuch und ein Teileigentumsgrundbuch, wenn z.B. eine Tiefgarage, Garage oder anderes zugeordnet ist. Eine Überprüfung dieser Einträge ist unabdingbar. Sollten Eintragungen vorhanden sein, welche nutzungs- oder wertbeeinflussend sind, muss abgewägt werden, ob diese so von Ihnen akzeptiert werden oder nicht. Die meisten Eintragungen lassen sich nicht ändern. Bei möglichst aktuellen Grundbüchern lässt sich auch erkennen, ob irgendwelche Nachträge und Änderungen der Teilungserklärung stattgefunden haben. Es sollten möglichst alle Urkunden geprüft werden, da auch Nachträge alles vorhergehende ändern können. Das Grundbuch wird in meiner Immobilien Beratung regelmäßig überprüft und ist im Honorar enthalten. (Dies ist vei vielen Gutachtern nicht immer der Fall)
Info: Der Notar protokolliert nur den Ist-Stand aus dem Grundbuch. Wenn nicht explizit nachgefragt und anderweitige Regelungen und Grundbuchanträge gestellt werden, dann übernehmen Sie alles was an Belastungen drin steht.
Ich kann Ihnen dabei helfen.
Bitte besorgen Sie sich wenigstens die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen. Oder die Beschlusssammlung, welche gesetzlich verpflichtend ist. Beides wäre besser. Darin kann man erkennen, wie die Gemeinschaft miteinander umgeht (zwischen den Zeilen), was gerade an Problemen besteht und welche Instandhaltungsmaßnahmen gerade diskutiert oder beschlossen wurden oder schlimmer, nicht beschlossen wurden obwohl dringender Handlungsbedarf wäre.
Im Grunde müssten Sie alle Protokolle der Gemeinschaft bekommen, da auch vergangene Beschlüsse für Sie bindend sind. Dies tut sich aber kaum jemand an. Auch wenn ich selbst etwas kaufe, genügen mir i.d.R. die letzten drei Protokolle. Oft kommen mir Aussagen zu Ohren, die mich auf bestimmte Ungereimtheiten aufmerksam machen. Das klappt natürlich nur mit einem tieferen Wissen um das Wohnungseigentumsgesetz u.a., um solche Zusammenhänge zu erahnen.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
Lassen Sie sich zumindest die letzte Betriebskostenabrechnung geben. Darin sind auch Ihre zukünftigen Eigentümerkosten aufgeführt. Für mich, in meinen Beratungen und für Sie als Käufer, sind die Angaben zur Bildung der Instandhaltungsrückstellungen, sowie der derzeitige Rücklagenstand sehr wichtig. Nach einer Besichtigung mit Mängel- und Zustandsbeschreibung kann man daraus erkennen, ob diese Ansparungen ausreichen, um die zukünftig anstehenden Maßnahmen zu finanzieren. Meistens ist dies nicht der Fall. In meinen Beratungen empfehle ich Ihnen dann die notwendigen Rückstellungen und mit welchen Sonderumlagen sie wahrscheinlich zu rechnen haben. Es tut i.d.R. schon weh, wenn nach der Kaufpreisfinanzierung plötzlich noch z.B. 15000,-€ für Sonderumlagen fällig werden. Ich möchte Sie vor solchen Überraschungen bewahren.
Der Lageplan zeigt die Grenzen des Grundstücks, sowie die Flurnummern. Diese sind im Abgleich mit eventuell vorhandenen Dienstbarkeiten im Grundbuch, sowie mit eventuellen Regelungen in der Teilungserklärung wichtig. Ihre Bank benötigt ebenfalls diesen Lageplan.
Wenn der Eigentümer noch eine Wohnflächenberechnung vorliegen hat, könnte damit die damalige Flächenberechnung besser nachvollzogen werden. Wichtig ist auch, ob Räume, welche nicht zur Wohnfläche gehören, mit einbezogen wurden. Nicht selten werden u.a. Exposeangaben in Wfl./Nfl. zusammengefasst oder Kellerräume ohne ausreichende Belichtung mit einbezogen.
Die Grundangaben zum ursprünglichen Baujahr und Wohnflächen, sowie Angaben über vorgenommene Sanierungen/Renovierungen etc., sollten eigendlich bei jedem Immobilienangebot genannt werden. Bei Eigentumswohnungen ergibt sich manches aus den Protokollen der Eigentümerversamlungen. Die Grundstücksflächen aus der Teilungserklärung. Diese sind anteilig nur für die Wertberechnung wichtig. Die Miteigentumsanteile wiederum für die Kostenverteilung.
Als Käufer oder Mieter haben sie das gesetzliche Recht auf Vorlage eines Energiepasses. Für die Finanzierung kann ein guter Wert vorteilhaft sein. Aus unzähligen Immobilienkauf Beratungen halte ich aber nicht mehr viel von diesen Energieausweisen, da die dort angegebenen Werte oftmals nicht stimmig sind. Bei verbrauchsorientierten Energieausweisen kommt es auch auf das Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner an. Dies mag bei Ihnen dann ganz anders sein. Im Winter checke ich das Haus mit einer Wärmebildkamera und einem Klimamessgerät um den Standard und thermische Schwachstellen zu erkennen. Im Sommer hilft mir meine Erfahrung, um Ihnen Tipps und Informationen zu dem energetischen Stand und möglichen Maßnahmen zu geben.
Immobilien und ihre jeweiligen Situationen sind nicht standardisiert. Je nach vorliegender Situation können weiere Unterlagen nötig sein, um sich ein Bild zu machen. Bei jeder Immobilienkaufberatung stelle ich mir die Frage: "was könnte hier noch ungeklärt oder nutzungseinschränkend sein?" Als Fachmann mit entsprechender Erfahrung erkennt man Problematiken, die einem Laien eventuell nicht auffallen. Auch aus diesem Grund kann eine Kaufberatung, wie ich sie anbiete, durchaus lohnend sein. Sehen Sie sich meine Leistungen und mein Honorar dafür an mehr...
Derzeit ist eine erhöhte Nachfrage nach Wohnungen und anderen Immobilien. Damit ein anderer nicht schneller dem Kauf zusagt als Sie, empfehle ich, dass Sie auch ohne das vorliegen aller Unterlagen einen Fachmann, Sachverständigen oder natürlich auch mich, zur Zweit- oder auch Erstbesichtigung mitnehmen. Sie gewinnen dadurch Zeit. Die Unterlagen können auch nach dem Termin besorgt und gecheckt werden. Eine Zussage unter der Voraussetzung, dass nichts Negatives aus den noch fehlenden Unterlagen hervorgeht, kann dann zeitnah erfolgen.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
Als freier Sachverständiger für Wohnimmobilien erlebe ich immer wieder, dass gerade Eigentumswohnungen oft bedenkenlos und ohne Prüfung gekauft werden. Wenn das "Kind dann in den Brunnen gefallen ist", dann wird erst ein Gutachter beauftragt, um gerichtlich zu retten was noch zu retten ist.
Die zweite Besichtigung sollte mit einem Immobilien Sachverständigen erfolgen, der sich auch mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten auskennt - das ist günstiger (ab 350,-€).
Auch bezüglich der oft überzogenen Kaufpreise können Sie sich dadurch oft tausende von EURO sparen.
Ein weiteres Thema bei Wohnungen ist, dass diese oft gar keine Eigentumswohnungen im rechtlichen Sinne sind. Dies kommt noch sehr oft in den Altstädten und Kernbereichen von Gemeinden vor. Sie sehen aus wie ganz normale Wohnungen. Oft wird auch der Preis so festgelegt, als wären diese auch Eigentumswohnungen. Wenn sie eine solche im altrechtlichen Stockwerkseigentum befindliche Wohnung kaufen, dann werden Sie womöglich erst bei einer größeren Sanierung feststellen, dass nur Sie z.B. das Dach bezahlen müssen und die anderen Eigentümer gar nicht daran denken, sich dabei zu beteiligen. Und Vieles mehr…
Ich kenne sogar Immobilienmakler, die diesen wichtigen rechtlichen Unterschied immer noch nicht kennen. Von den oft ahnungslosen Immobilienverkäufern erst gar nicht gesprochen. Diese hatten vielleicht auch noch kein Problem mit der Immobilie. Im Zweifel bekommen Sie diese erst zu spüren, wenn es zu spät ist.
Informieren Sie sich hier, welche Leistungen und Vorteile, Sie durch meine Wohnungskaufberatung und Wertschätzung bekommen könnten. Schon für 350,-€ können Sie beruhigt kaufen und nebenbei auch noch viel Geld sparen. (Link)
Beratung Wohnungskauf
Gerade bei Eigentumswohnungen ist eine fachliche Beratung duch mich sinnvoll – denn das Gemeinschaftseigentum birgt oft versteckte Risiken.
Gutachter Wohnungskauf
Als Gutachter prüfe ich für Sie bauliche Schwächen, Modernisierungsbedarf und rechtliche Besonderheiten im Gemeinschaftseigentum.
Sachverständiger Wohnungskauf
Als Sachverständiger begleite ich Sie kompetent bei Kaufentscheidungen – auch bei alten oder unsanierten Wohnanlagen.
Wohnungskauf Gutachter
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Wohnungskauf einen Gutachter einschalten. Ich biete mich dafür an.
Wohnung kaufen Gutachter
Der Einsatz als Gutachter schützt Sie vor späteren Reparaturkosten und Fehlkäufen.
Als Immobilien Sachverständiger berate Sie sachverständig und kompetent im Landkreis Unterallgäu und darüber hinaus. Ich biete Ihnen eine Haus od. Wohnung Kaufberatung mit Wertermittlung und Kaufpreisverhandlung nicht als ein Immobiliengutachter, sondern als Ihr persönlicher Immobilienberater beim Hauskauf oder Kauf einer Wohnung. Immobilien Bewertungen und Beratungen werden in folgenden Orten und Städten und auch darüber hinaus durchgeführt (Siehe auch die Karte meines Beratungsgebietes mit den entsprechenden Honoraren):
Landkreis Unterallgäu:
Memmingen, Bad Wörishofen, Mindelheim, Babenhausen, Bad Grönenbach, Dirlewang, Erkheim, Kirchheim in Schwaben, Legau, Markt Rettenbach, Markt Wald, Ottobeuren, Pfaffenhausen, Türkheim, Tussenhausen, Amberg, Apfeltrach, Benningen, Böhen, Boos, Breitenbrunn, Buxheim, Egg an der Günz, Eppishausen, Ettringen, Fellheim, Hawangen, Heimertingen, Holzgünz, Kammlach, Kettershausen, Kirchhaslach, Kronburg, Lachen,Lauben, Lautrach, Memmingerberg, Niederrieden, Oberrieden, Oberschönegg, Pleß, Rammingen, Salgen, Sontheim, Stetten, Trunkelsberg, Ungerhausen, Unteregg, Westerheim, Wiedergeltingen, Winterrieden, Wolfertschwenden, Woringen
Landkreis Ostallgäu:
Kaufbeuren, Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Irsee, Kaltental, Nesselwang, Obergünzburg, Ronsberg, Unterthingau, Waal, Aitrang, Baisweil, Bidingen, Biessenhofen, Eggenthal, Eisenberg, Friesenried, Germaringen, Görisried, Günzach, Halblech, Hopferau, Jengen, Kraftisried, Lamerdingen, Lechbruck am See, Lengenwang, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Pforzen, Pfronten, Rettenbach am Auerberg, Rieden, Rieden am Forggensee, Roßhaupten, Rückholz, Ruderatshofen, Schwangau, Seeg, Stötten am Auerberg, Stöttwang, Untrasried, Wald, Westendorf
Landkreis Neu-Ulm:
Illertissen, Neu-Ulm, Senden, Vöhringen, Weißenhorn, Altenstadt, Buch, Kellmünz a.d.Iller, Pfaffenhofen a.d.Roth, Bellenberg, Elchingen, Holzheim, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth
Landkreis Ulm:
Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Geislingen an der Steige, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Laichingen, Langenau, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Ulm, Weidenstetten, Westerstetten
Alb-Donaukreis:
Blaubeuren, Dietenheim, Ehingen (Donau), Erbach, Laichingen, Langenau, Munderkingen, Schelklingen, Allmendingen, Altheim, Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dornstadt, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Heroldstatt, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Lauterach, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Oberdischingen, Obermarchtal, Oberstadion, Öllingen, Öpfingen, Rammingen, Rechtenstein, Rottenacker, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten
Landkreis Oberallgäu:
Kempten (Allgäu), Immenstadt im Allgäu, Sonthofen, Altusried, Bad Hindelang, Buchenberg, Dietmannsried, Oberstaufen, Oberstdorf, Sulzberg, Weitnau, Wertach, Wiggensbach, Balderschwang, Betzigau, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg im Allgäu, Durach, Fischen im Allgäu, Haldenwang, Lauben, Missen-Wilhams, Obermaiselstein, Ofterschwang, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Waltenhofen, Wildpoldsried
Landkreis Lindau:
Lindau (Bodensee), Lindenberg im Allgäu, Heimenkirch, Scheidegg, Weiler-Simmerberg, Bodolz, Gestratz, Grünenbach, Hergatz, Hergensweiler, Maierhöfen, Nonnenhorn, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach (Allgäu), Sigmarszell, Stiefenhofen, Wasserburg (Bodensee), Weißensberg
Landkreis Biberach:
Bad Buchau, Bad Schussenried, Biberach an der Riß, Laupheim, Ochsenhausen, Riedlingen, Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Berkheim, Betzenweiler, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Erolzheim, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Langenenslingen, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Oggelshausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tannheim, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain, Warthausen
Landkreis Ravensburg:
Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Isny im Allgäu, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende
Landkreis Augsburg:
Augsburg, Bobingen, Gersthofen, Königsbrunn, Neusäß, Schwabmünchen, Stadtbergen, Biberbach, Diedorf, Dinkelscherben, Fischach, Meitingen, Thierhaupten, Welden, Zusmarshausen, Adelsried, Allmannshofen, Altenmünster, Aystetten, Bonstetten, Ehingen, Ellgau, Emersacker, Gablingen, Gessertshausen, Graben, Großaitingen, Heretsried, Hiltenfingen, Horgau, Kleinaitingen, Klosterlechfeld, Kühlenthal, Kutzenhausen, Langenneufnach, Langerringen, Langweid a.Lech, Mickhausen, Mittelneufnach, Nordendorf, Oberottmarshausen, Scherstetten, Untermeitingen, Ustersbach, Walkertshofen, Wehringen, Westendorf
Landkreis Günzburg:
Burgau, Günzburg, Ichenhausen, Krumbach (Schwaben), Leipheim, Thannhausen, Burtenbach, Jettingen-Scheppach, Münsterhausen, Neuburg a.d.Kammel, Offingen, Waldstetten, Ziemetshausen, Aichen, Aletshausen, Balzhausen, Bibertal, Breitenthal, Bubesheim, Deisenhausen, Dürrlauingen, Ebershausen, Ellzee, Gundremmingen, Haldenwang, Kammeltal, Kötz, Landensberg, Rettenbach, Röfingen, Ursberg, Waltenhausen, Wiesenbach, Winterbach
Landkreis Landsberg am Lech:
Landsberg am Lech, Dießen am Ammersee, Kaufering, Apfeldorf, Denklingen, Eching am Ammersee, Egling an der Paar, Eresing, Finning, Fuchstal, Geltendorf, Greifenberg, Hofstetten, Hurlach, Igling, Kinsau, Obermeitingen, Penzing, Prittriching, Pürgen, Reichling, Rott, Scheuring, Schondorf am Ammersee, Schwifting, Thaining, Unterdießen, Utting am Ammersee, Vilgertshofen, Weil, Windach
Landkreis Fürstenfeldbruck:
Fürstenfeldbruck, Germering, Olching, Puchheim, Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Egenhofen, Eichenau, Emmering, Grafrath, Gröbenzell, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Schöngeising, Türkenfeld
Landkreis Starnberg:
Starnberg, Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching am Ammersee, Inning am Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Tutzing, Weßling, Wörthsee
Landkreis Bad Tölz:
Geretsried, Wolfratshausen, Egling, Icking
Um München und Landkreis:
Freising, Neufahrn bei Freising, Eching, Hallbergmoos, Garching bei München, Unterschleißheim, Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Kirchheim bei München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i.Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching
München:
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasangarten, Untergiesing-Harlaching, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl, Laim
Landkreis Dachau:
Dachau, Markt Indersdorf, Bergkirchen, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Odelzhausen, Pfaffenhofen a.d.Glonn, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos
Landkreis Aichach-Friedberg:
Aichach, Friedberg, Aindling, Inchenhofen, Kühbach, Mering. Pöttmes, Adelzhausen, Affing, Baar (Schwaben), Dasing, Eurasburg, Hollenbach, Kissing, Merching, Obergriesbach, Petersdorf, Rehling, Ried, Schmiechen, Sielenbach, Steindorf, Todtenweis
Landkreis Dillingen:
Dillingen an der Donau, Gundelfingen an der Donau, Höchstädt an der Donau, Lauingen (Donau), Wertingen, Aislingen, Bissingen, Wittislingen, Bachhagel, Bächingen an der Brenz, Binswangen, Blindheim, Buttenwiesen, Finningen, Glött, Haunsheim, Holzheim, Laugna, Lutzingen, Medlingen, Mödingen, Schwenningen, Syrgenstein, Villenbach, Ziertheim, Zöschingen, Zusamaltheim
Bodenseekreis:
Friedrichshafen, Markdorf, Meersburg, Tettnang, Überlingen, Bermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Eriskirch, Frickingen, Hagnau am Bodensee, Heiligenberg, Immenstaad am Bodensee, Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch, Oberteuringen, Owingen, Salem , Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen
Landkreis Donau-Ries:
Donauwörth, Große Kreisstadt, Harburg (Schwaben), Nördlingen, Rain, Amerdingen, Asbach-Bäumenheim, Ederheim, Forheim, Genderkingen, Hohenaltheim, Holzheim, Mertingen, Mönchsdeggingen, Möttingen, Oberndorf a.Lech, Reimlingen, Tapfheim
Landkreis Heidenheim:
Giengen an der Brenz, Heidenheim an der Brenz, Herbrechtingen, Niederstotzingen, Dischingen, Gerstetten, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz, Steinheim am Albuch
Landkreis Göppingen:
Donzdorf, Ebersbach an der Fils, Eislingen/Fils, Geislingen an der Steige, Göppingen, Lauterstein, Süßen, Uhingen, Wiesensteig, Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Birenbach, Böhmenkirch, Börtlingen, Deggingen, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hattenhofen, Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlat, Schlierbach, Wangen, Wäschenbeuren, Zell unter Aichelberg
Landkreis Esslingen:
Aichtal, Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Neuffen, Nürtingen, Ostfildern, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen, Wernau (Neckar), Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Schlaitdorf, Unterensingen, Wolfschlugen
Reutlingen, Bad Urach, Hayingen, Metzingen, Münsingen, Pfullingen, Reutlingen, Trochtelfingen, Dettingen an der Erms, Engstingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Pliezhausen, Riederich, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann, Walddorfhäslach, Wannweil, Zwiefalten
Stuttgart, Bad Cannstatt, Birkach, Botnang, Degerloch, Feuerbach, Hedelfingen, Möhringen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim, Vaihingen, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen
Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
| Beratungsgebiet | Grundberatung Honorar inkl. MwSt. und Fahrkosten | Optional schriftliche Wert- und Kosteneinschätzung | = Gesamt inkl. schriftlicher Variante |
|---|---|---|---|
| G1 Großraum Memmingen, Leutkirch, Dietmannsried, Bad Grönenbach, Ottobeuren, Erkheim, Markt Rettenbach, Babenhausen, Ochsenhausen, usw. |
Pauschal 350,-€ inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 550,-€ inkl. MwSt. |
| G2 Großraum Ulm, Senden, Illertissen, Buchloe, Landsberg, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Wangen, Ravensburg, Tettnang, Lindau, Bad Saulgau, Ehingen, Blaubeuren, Günzburg, Krumbach, usw. (helblau) |
Pauschal 450,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 650,-€ inkl. MwSt. |
| G3 Großraum München (blau markiert) Augsburg, Starnberg, Donauwörth, Aichach, Fürstenfeldbruck, Vaterstetten, Wolfratshausen, Tutzing, Murnau, Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen, usw. |
Pauschal 550,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 750,-€ inkl. MwSt. |
| G2 Großraum Stuttgart (gelb markiert), Heidenheim, Bopfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Esslingen, Ludwigsburg, Leonberg, Sindelfingen, Tübingen, Albstadt, Meßkirch, Reutlingen, Pfullendorf, Überlingen, usw. |
Pauschal 590,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 790,-€ inkl. MwSt. |
|
In oben genannten Grundberatungs-Honoraren für eine Immobilien, Wohnung oder Haus Kaufberatung, ist schon eine kurze schriftliche Zusammenfassung über den Wert der Immobilie und grob überschlagenen Kosten für Baumängel etc. enthalten. Wer eine ausführlichere schriftliche Bewertung mit detailierter Zustandsbeschreibung und Kosten für seine Wunsch-Immobilie will, kann diese für pauschal 200,-€ inkl. MwSt. erhalten. (ca. 13 A4 Seiten) Sie kaufen dafür mit einem guten Gefühl und minimieren Ihre Kaufrisiken. Nebenbei können Sie eventuell auch noch am Kaufpreis sparen. |
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
Hier werde ich zukünfig Neuigkeiten und Berichte zu Immobilienfragen, hier speziell für den Wohnungskauf veröffentlichen. Fragen wie: was wird energetisch in der Wohnung oder Wohnanlage zukünftig notwendig werden. Welche Maßnahmen, Um-oder Ausbauten kann ich in der Wohnung vornehmen? Dies ist oft eine berechtigte Frage, da man als Miteigentümer einer Wohnanlage nicht alles machen darf. In einigen Kaufberatungen für Eigentumswohnungen erlebe ich unglaubliche Situationen. Anonym will ich hier einige davon präsentieren. Zusätzlich werden einige weitere Tipps veröffentlicht und Fragen wie: Wie geht der Kaufvorgang bei Wohnungen? Auf was muss ich beim Wohnungskauf achten? Worauf soll ich speziell achten? Welche Kosten entstehen beim Wohnungskauf? Noch etwas Geduld, da ich zeitlich sehr ausgelastet bin. Prorität haben meine Kunden. Danach erweitere ich meine Homepage.
Auf diesen Seiten geht es um Fragen und Tipps zum Eigentumswohnung kaufen bzw. für den Kauf einer Wohnung. Sie erhalten aber nicht nur Tipps sondern auch einen Ratgeber für das "wie Wohnung kauf" und Wohnungskauf, der Ihnen aufzeigt wie Sie am besten kaufen, damit Sie wissen worauf es ankommt, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen.
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Immobilien Kaufberatung - Sachverständiger für Hauskauf und Wohnungskauf - Bewertung, Gutachten, Verkehrswert-Ermittlung, Werteinschätzung, Mängel an Gebäuden, Kosten, Beratung Tel. 0151-10088275
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