Beim Hauskauf ist er Pflicht – und dennoch oft unterschätzt: der Gebäudeenergieausweis. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist – und mit welcher Effizienzklasse (A+ bis H) man es einordnen kann. Doch nicht jeder Ausweis sagt gleich viel aus: Entscheidend ist, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt – und wie sich Sanierungen auf die Klassifizierung auswirken.
Diese Seite erklärt die Unterschiede, gesetzlichen Pflichten und gibt Tipps, wie du Energiekennwerte richtig interpretierst – für Käufer, Verkäufer und Eigentümer.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – abhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis hingegen errechnet den Energiebedarf auf Basis der Gebäudehülle und Technik – unabhängig vom Nutzer.
Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
---|---|---|
Grundlage | Heizkosten / Energieverbrauch der Nutzer | Gebäudezustand, Bauphysik, Technik |
Aussagekraft | begrenzt, nutzerabhängig | objektiv, vergleichbar |
Pflicht bei… | Häusern ab 5 WE ohne Sanierungen ab 1977 | ≤ 4 WE, Altbauten ohne EnEV-Nachweis |
Kosten (ca.) | 50–100 € | 300–500 € |
Empfehlung für Käufer | mit Vorsicht bewerten | gute Einschätzung des Sanierungsbedarfs (wenn er nachvollziehbar erstellt wurde) |
Tipp: Beim Kauf immer Bedarfsausweis bevorzugen, da dieser die objektive Gebäudesubstanz abbildet – nicht nur die Nutzung durch den Vorbesitzer.
Grundsätzlich sehe ich viele Energieausweise bei meinen Beratungen. Egal welche Art der Berechnung aber oft erscheint es nicht der Ralität zu entsprechen. Letzlich sehe ich mir als Sachverständiger bei der Kaufberatung das Haus an und gebe meine Meinung zum Energieausweis ab. Wenn das Haus nach dem Kauf umfangreich energteisch Saniert werden soll, dann ist der Energieausweis zwar trotzdem Pflicht aber nicht so wichtig, ob er stimmt oder nicht.
Die Energieeffizienzklasse im Ausweis ergibt sich aus dem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/m²a. Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungstausch oder neue Fenster verbessern die Kennwerte spürbar.
Maßnahme | Typische Verbesserung der Klasse |
---|---|
neue Fenster + Rollladenkästen | 1–2 Klassen |
Fassaden- und Dachdämmung | 2–3 Klassen |
Wärmepumpe oder Brennwert | 1–2 Klassen |
Gesamtsanierung | bis zu A oder B erreichbar |
Hinweis: Die tatsächliche Klassifizierung kann erst nach Abschluss der Maßnahmen durch einen neuen Bedarfsausweis aktualisiert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder der Neuvermietung.
Pflichten für Verkäufer:
-Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen
-Effizienzklasse muss in Inseraten genannt werden
-Kopie ist Käufer bei Abschluss unaufgefordert zu übergeben
Pflichten für Käufer:
-Käufer sollten Ausweis prüfen (Gültigkeit, Bedarf/Verbrauch, Kennwerte)
-Bei fehlendem Ausweis: Hinweis anfordern oder Mangel reklamieren
-Strafen bei Verstößen: bis zu 10.000 € Bußgeld bei Nichtvorlage durch Verkäufer
Kennwert | Bedeutung |
---|---|
Endenergiebedarf/-verbrauch | tatsächlicher Energieaufwand inkl. Technikverlusten |
Primärenergiebedarf | inkl. Herkunft des Energieträgers (Öl, Gas, Strom) |
Energieeffizienzklasse | von A+ (sehr effizient) bis H (sehr schlecht) |
Heizsystem | Info über Heizkessel, Baujahr, Energieträger |
Empfohlene Maßnahmen | freiwillige Hinweise für energetische Verbesserungen |
Praxis-Tipp: Ein Haus mit Klasse „F“ ist meist stark sanierungsbedürftig – mit Klasse „C“ oder besser spart man langfristig deutlich bei Heizkosten.
Zudem riskiert man die nächsten Jahrzehne wahrscheinlich keine hohen Sanierungspflichten wegen der zukünftigen EU Auflagen. Das wird noch ein Problem werden.
Ist der Energieausweis beim Kauf Pflicht?
→ Ja, laut GEG. Er muss bereits bei der Besichtigung vorliegen und dem Käufer übergeben werden.
Was sagt die Effizienzklasse über das Haus aus?
→ Sie zeigt, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht. Je niedriger, desto besser (z. B. A+ = top, H = sehr ineffizient).
Welcher Ausweis ist besser – Verbrauch oder Bedarf?
→ Für Käufer ist der Bedarfsausweis empfehlenswerter, da er auf baulicher Analyse beruht – nicht auf Nutzerverhalten.
Kann sich die Effizienzklasse nach einer Sanierung ändern?
→ Ja, aber nur durch Erstellung eines neuen Energieausweises nach Abschluss der Maßnahmen.
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Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
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